| Google Street View: Widerspruch jederzeit möglich! |
|
|
|
|
Das Unternehmen Google hat in den vergangenen Jahren Fotos von Straßen , Plätzen und Häusern in Deutschland aufgenommen. Dies betrifft nicht etwa nur die größeren Städte, sondern auch kleine Gemeinden. Auch in den Gemeinden Rheinhessens wurden flächendeckend Aufnahmen gemacht. Wer nicht möchte, dass Fotos von seinem Haus oder seinem Grundstück im Internet für alle sichtbar sind, kann deren Veröffentlichung widersprechen. Eine Mitte Oktober ablaufende Widerspruchsfrist bezieht sich auf die Löschung der Bilder vor ihrer Veröffentlichung. Natürlich können auch nach dem Start von Google Street View in Deutschland weiterhin Häuser auf Antrag unkenntlich gemacht werden. Dies kann über den Button „Probleme melden“ und durch Markieren des entsprechenden Grundstücks bei Google Street View geschehen. Folgende Widerspruchsmöglichkeiten gibt es: 1) Jederzeit und vor dem Start des Internetangebotes, und somit vor der Veröffentlichung der Bilder, können Sie formlos unter Mitteilung der betroffenen Liegenschaft einer Veröffentlichung widersprechen; einen Musterwiderspruch finden Sie z.B. hier auf den Seiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: http://www.bmelv.de
4) Hier informiert der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit über die Vorab-Widerspruchsfrist: http://www.hamburg.de/contentblob/2453512/data/vorab-widerspruch-google-street-view.pdf
|
Willkommen auf meiner Webseite!
Ich freue mich sehr über Ihr Interesse an liberaler Politik und an meiner Arbeit in meinem Wahlkreis und in Berlin. Hier finden Sie Informationen zum aktuellen Geschehen, zu meinen Themengebieten in der Innen- und Justizpolitik und zu meiner Person.Sollten Sie weiterführende Fragen haben, kontaktieren Sie mich jederzeit gern per Mail.
Open-Enquete.de
| Internet-Enquete - Enquete-News |
|


